Das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) der Helmut-von-Bracken-Schule an der Pestalozzischule, Gießen
Wenn die Fördermaßnahmen der allgemeinbildenden Schule nicht mehr ausreichen, kann die Schule für eine zusätzliche Förderung sogenannte „Vorbeugende Maßnahmen“ beim regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) beantragen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, im Sinne der Inklusion eine Verbesserung der Lernsituation vor Ort zu bewirken, so dass Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an der allgemeinen Schule inklusiv beschult werden können.
Zentrale Aufgabenbereiche unserer Tätigkeit umfassen die Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen der allgemeinen Schule sowie die zeitweise Förderung im Rahmen von Vorbeugenden Maßnahmen in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprachheilpädagogik und emotional-soziale Entwicklung.
Dies beinhaltet:
- Allgemeine Beratung zu den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen, emotionaler und sozialer Entwicklung, bei Bedarf auch auf der Grundlage des Einsatzes diagnostischer Verfahren,
- Beratung in Verbindung mit der Erarbeitung und Evaluation eines Förderplanes,
- Beratung bezüglich individueller Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler,
- Lernförderung von Schülerinnen und Schülern.
Sollten die vorbeugenden Maßnahmen nicht ausreichen, sind wir auch beratend hinsichtlich der Einleitung von Entscheidungsverfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf eingebunden, verfassen die dafür grundlegende förderpädagogische Stellungnahme und sind Vorsitz im Förderausschuss. Dieser setzt sich des Weiteren aus Eltern, Klassenlehrkraft und Schulleitung zusammen.
Wenn Eltern uns kontaktieren wollen, wenden diese sich am besten an die Klassenlehrerin oder schreiben uns eine Email. Wir bieten dann so zeitnah wie möglich einen Gesprächstermin an.